Helfen und verstehen – für ein selbstbestimmtes Leben!
Wir unterstützen und entlasten Sie und Ihre Angehörigen nach Ihren persönlichen Wünschen regelmäßig, stundenweise und nach Bedarf.
Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung an, damit Sie auch weiterhin sicher und selbstbestimmt zu Hause leben können.
Die stundenweise Seniorenbetreuung hilft gewohnte Aktivitäten zu erhalten, damit Sie sich besser fühlen, mobiler sind und am sozialen Leben teilhaben können.
Gerne informieren und beraten wir Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Betreuungsleistungen.
Folgende Leistungen stehen Ihnen zu:
Entlastungs-und Betreuungsleistung §45 SGB XI
Nach der Begutachtung durch den MDK und der Bewilligung eines Pflegegrades steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 125 EUR zur Verfügung.
Leistung der Verhinderungspflege §39 SGB XI
Die Pflegekasse leistet eine Aufwandsentschädigung von 1.612 EUR jährlich und bietet pflegenden Angehörigen somit eine stundenweise Entlastung.
Kurzzeitpflege §42 SGB XI und Verhinderungspflege kombinieren
Ungenutzte Kurzzeit-Pflegezeiten können zu 50 Prozent auch für die stundenweise Verhinderungspflege genutzt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
Eine Demenzbetreuung erfordert andere Maßnahmen als eine reine häusliche Versorgung oder eine Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Eine Ausbildung nach §45a und unsere Erfahrung erlauben es uns, individuell auf jede pflege- und hilfsbedürftige Person einzugehen. Zum Beispiel mit aktivierenden Maßnahmen oder speziellen Programmen in Zusammenarbeit mit Ärzten, Physiotherapeuten, Psychologen und anderen Spezialisten. Die Betreuungskräfte werden deshalb sorgfältig und professionell geschult. Unser Anspruch: Jeder Mensch soll sich in den geistigen Welten aufhalten können, in denen er sich wohl fühlt.
Einkaufshilfe/Einkäufe tätigen
Zubereiten von Mahlzeiten
Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Wäschepflege, Wohnungs-, Fenster- und Treppenhausreinigung)
Gemeinsame Gartenarbeit
Arzt oder Behördengänge
Spaziergänge und Ausflüge
Friedhofbesuche / Unterstützung bei der Grabpflege
Friseurtermine
Kulturelle und andere Veranstaltungen
Gesellschaft leisten, Gespräche führen, soziale Kontakte aufrecht erhalten
Tageszeitung oder Bücher vorlesen
Kreative Beschäftigungen (z.B. stricken, basteln, malen, spielen)
Maßnahmen zur kognitiven
Aktivierung
Alle Angebote gelten auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollator.